Baranowski und Kollegen Siegen

Reparaturklausel

Leitfaden für Vermieter. Was ist nach Änderung der BGH-Rechtsprechung zu ändern?
 

Folgen BGH-Entscheidung zu Schönheitsreparaturen

Die geänderte Rechtsprechung des BGH führt dazu, dass in einer Vielzahl von Fällen keine Renovierungspflicht des Mieters mehr besteht und der Vermieter die Arbeiten auf seine Kosten durchführen muss, ohne beim Mieter Regress nehmen zu können. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Mieter scheiden damit aus. Zudem besteht in diesem Fall die gesetzliche Verpflichtung des Vermieters, die Wohnung auf seine Kosten in einem zum Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten.

Als Konsequenz aus den nunmehr vorliegenden Entscheidungen des BGH empfehlen wir, in Neuverträgen einen dahingehenden Passus aufzunehmen, dass der Vermieter keine Renovierungsarbeiten schuldet. Auch wenn offen ist, ob eine solche Klausel einer rechtlichen Prüfung des BGH standhielte.

Hat der Mieter bei Auszug oder im bestehenden Mietverhältnis ohne hierzu rechtlich verpflichtet gewesen zu sein, Schönheitsreparaturen durchgeführt, so kann er vom Vermieter Schadensersatz verlangen. Ihm steht ein Erstattungsanspruch hinsichtlich der verwendeten Materialien und des Arbeitsaufwandes zu. Dabei ist zu beachten, dass die Ansprüche nach § 548 Abs. 2 BGB innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses geltend zu machen sind. Andernfalls tritt Verjährung ein, die nur durch eine fristgerechte gerichtliche Geltendmachung gehemmt werden kann.

Auf bereits verjährte Forderungen – also Altfälle – dürfte die Rechtsprechungsänderung keine Auswirkung haben. So hatte der BGH bereits 2001 entschieden, dass die Verjährungsvorschrift des § 548 Abs. 2 BGB auch Ersatzansprüche des Mieters wegen Schönheitsreparaturen erfasse, die er in Unkenntnis der Unwirksamkeit einer Renovierungsklausel durchgeführt hat.

Renovierung Mietwohnung wirksam vereinbaren

Benötigen Sie als Vermieter Hilfe bei der Ausgestaltung eines neuen Mietvertrages oder Vorschläge für wirksame Renoveirungsklauseln? Wie kann der Vermieter den Mieter wirksam zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichten? Unsere Anwältinnen/ Anwälte unserer Fachkanzlei für das Mietrecht in Siegen stehen Ihnen für ergänzende Fragen gerne zur Verfügung. Unsere insbesondere auf dem Gebiet des Mietrechts spezialisierten Rechtsanwältinnen/ Rechtsanwälte stehen Ihnen jederzeit mit Tat und Rat zur Seite.

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Rene R. | google

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