Baranowski und Kollegen Siegen

Ihre Anwälte in Siegen

Die Anwälte unserer Fachkanzlei für Familienrecht, Scheidung, Mietrecht und Verkehrsunfallregulierung stellen sich vor.

Downloadbereich

Nutzen Sie unsere bequemen Formulardownloads für die wichtigsten Formulare und Anträge.

Sie benötigen eine Vollmacht, einen Antrag auf Beratungshilfe oder möchten schnell einen Blick in die Düsseldorfer Tabelle werfen? In vielen Rechtsgebieten werden Sie mit verwaltungstechnischen und bürokratischen Vorgängen konfrontiert, die das Ausfüllen bestimmter Formulare erfordern. Auf dieser Seite haben wir Ihnen die wichtigsten Formulare, Vordrucke u. ä. zusammengestellt. Falls Sie Hilfe beim Ausfüllen benötigen, zögern Sie nicht uns zu fragen!

Vollmachtsurkunde Rechtsanwälte Baranowski Siegen

Vollmachtsurkunde Rechtsanwalt und Scheidungsanwalt Frank Baranowski

Sie brauchen schnelle Hilfe? Hier finden Sie unsere Vollmacht zum Download. Lassen Sie uns die von Ihnen unterschriebene Vollmacht mit einer Schilderung Ihres Anliegens zukommen. Wir sind Ihre Fachkanzlei auf dem Gebiet des Familienrechts (Trennungsberatung, Scheidungsberatung, Scheidung einreichen), Mietrechts und des Verkehrsrechts (insbesondere Abwicklung von Verkehrsunfällen). Wir bieten Fachkompetenz durch Spezialisierung auf einige wenige Rechtsgebiete. Ein Garant für eine gute Rechtsberatung und Vertretung unserer Mandanten.

Antrag Beratungshilfe Anwalt Siegen Baranowski

Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe

In sehr beengten finanziellen Verhältnissen besteht die Möglichkeit, für die außergerichtliche Tätigkeit eines Anwalts Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Wird dem Antrag entsprochen, so werden die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme von der Staatskasse, mit Ausnahme eines Eigenanteils von 15,00 EUR, getragen. Beabsichtigen Sie, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen, so füllen Sie den Vordruck aus und reichen diesen im Vorfeld bei Gericht ein. Wird Ihrem Antrag entsprochen, so erhalten Sie einen Beratungshilfeschein. Sobald dieser vorliegt, können Sie mit unserer Kanzlei einen Besprechungstermin vereinbaren. Für den Fall, dass keine Beratungshilfe bewilligt wird, bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer angemessenen Ratenzahlung.  

Vordruck Beantragung VKH und PKH Anwalt Siegen

Vordruck über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

Für die gerichtliche Tätigkeit besteht bei schlechten finanziellen Verhältnissen die Möglichkeit, in familiengerichtlichen Verfahren sogenannte Verfahrenskostenhilfe (VKH) und in regulären zivilrechtlichen Angelegenheiten Prozesskostenhilfe (PKH) zu beantragen. Damit ein Antrag auf Bewilligung von VKH oder PKH gestellt werden kann, besteht die Notwendigkeit, den Vordruck auszufüllen, zu unterzeichnen und nebst der erforderlichen Belege (Gehaltsabrechnungen und Kontoauszüge der letzten drei Monate, Kopien Versicherungspolicen pp.) zur Akte zu reichen.

Vordruck Versorgungsausgleich Anwalt Siegen

Formular zum Versorgungsausgleich

Im Verbund mit der Scheidung ist im Regelfall der sogenannte Versorgungsausgleich durchzuführen. Dies bedeutet, dass ein Ausgleich der während der Ehezeit erwirtschafteten Rentenanwartschaften zu erfolgen hat. Um die Scheidung zu beschleunigen ist es ratsam, die Vordrucke zum Versorgungsausgleich, auf Grundlage derer die Anwartschaften zu ermitteln sind, bereits zusammen mit dem Scheidungsantrag einzureichen. Für weitere Fragen zum Thema Versorgungsausgleich anlässlich Ihrer Scheidung stehen wir ihnen gerne zur Verfügung. Ihre Scheidungsanwälte in Siegen. 

Unterhalt berechnen Anwalt Siegen Düsseldorfer Tabelle 2015

Düsseldorfer Tabelle 2015

Ab Januar 2015 gelten neue Selbstbehaltssätze, die zu einer wesentlichen Reduzierung der Unterhaltspflicht führen können. So erhöht sich der Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern und privilegiert Volljährigen auf 1.080,00 EUR bzw. 880,00 EUR im Falle der Arbeitslosigkeit und gegenüber der Ehefrau auf 1.200,00 EUR. Gegenüber Volljährigen gilt nunmehr ein Selbstbehalt von 1.300,00 EUR. Noch größer sind die Sprünge im Elternunterhalt. Der Selbstbehalt des Kindes beträgt nunmehr 1.800,00 EUR und seines Ehegatten von 1.440,00 EUR. In der Summe ergibt sich damit ein Familienselbstbehalt von 3.240,00 EUR statt bislang 2.880,00 EUR. Da Unterhalt immer nur für die Zukunft abgeändert werden kann, sollten Sie keine Zeit verstreichen lassen. Wir empfehlen, die Angemessenheit des Unterhaltes durch einen Fachmann prüfen lassen. Als Ihre Anwälte in Siegen für das Familienrecht bieten wir Ihnen zeitnahe Beratungstermine an. 

Düsseldorfer Tabelle 2017 Rechtsanwalt Unterhalt Siegen

Düsseldorfer Tabelle 2017

Die Sätze der Düsseldorfer Tabelle wurden zum 01.01.2017 geringfügig angehoben. Der Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten dagegen ist in der aktuellen Düsseldorfer Tabelle unberücksichtigt geblieben. Die Kindergelderhöhung wurden in die Tabellen bereits eingearbeitet. Haben Sie Fragen zur Düsseldorfer Tabelle oder zur Höhe des Ihnen zustehenden Unterhaltes? Dann stehen Ihnen die Anwälte unserer Fachanwaltskanzlei für das Familienrecht in Siegen gerne bei. Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Besprechungstermin.

Anwalt Siegen Unterhalt Tabelle 2018 anpassen

Düsseldorfer Tabelle 2018

Erstmals seit dem Jahr 2008 wurden die Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle angehoben. Die Tabelle beginnt zukünftig mit einem bereinigten Nettoeinkommen bis 1.900,00 EUR (ehemals bis 1.500,00 EUR) und endet nunmehr mit einem Einkommen von bis 5.500,00 EUR (zuletzt 5.100,00 EUR). Auch der sogenannte Bedarfskontrollbetrag, der eine ausgewogene Verteilung des Einkommens zwischen dem Unterhaltspflichtigen und den Unterhaltsberechtigten gewährleisten soll, steigt 2018 an. In der ersten Einkommensgruppe entspricht der Bedarfskontrollbetrag dem notwendigen Selbstbehalt. Dieser erhöht sich in der zweiten Einkommensgruppe von bisher 1.180,00 EUR auf 1.300,00 EUR. In den folgenden Einkommensgruppen steigt der Bedarfskontrollbetrag dann wie bisher um jeweils hundert Euro. Dies wird sich in einer Vielzahl von Fällen unterhaltsmindernd auf die Frage des Unterhaltsanspruchs des minderjährigen Kindes auswirken.

Die Selbstbehaltssätze sind unverändert geblieben. Der Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern beläuft sich weiterhin auf 1.080,00 EUR bei Erwerbstätigen und 880,00 EUR bei Erwerbslosen. Beim Ehegattenunterhalt ist weiterhin von einem Selbstbehalt von 1.200,00 EUR auszugehen; bei volljährigen Kindern von 1.300,00 EUR.

Düsseldorfer Tabelle 2019

Die Selbsbehaltssätze der Düsseldorfer Tabelle 2019 sind weiterhin unverändert geblieben. Lediglich die Zahlbeträge wurden geringfüging nach oben korrigiert. Wegen der Erhöhung des Kindesgeldes ab Juli 2019 werden sich die Sätze dann pro Kind um 5,00 EUR reduzieren. Die nächste Anpasung der Düsseldorfer Tabelle wird wharscheinlich Ende 2019 erfolgen, und zwar mit Wirkung ab Januar 2020. Wir werden Sie fortlaufend über die Änderungen unterrichten.

Ich bin für Sie da

Tel: 02 71 – 5 60 55

 Kompetent            Erfahren            Qualitativ



Für Familien-/Scheidungsrecht ist die Kanzlei Baranowski ausdrücklich zu empfehlen. Die Kanzlei überzeugt durch Kompetenz, Freundlichkeit, Humor und Aufgeschlossenheit. Herr RA Baranowski setzt sich mit einem sehr gutem Fachwissen, seiner sachlichen, ehrlichen Art und mit seiner stets kompetenten Beratung für seine Mandanten ein. Die Prozessverfahren wurden aufgrund einer erstklassigen Strategie erfolgreich für mich beendet.

Vielen Dank für die ausgezeichnete Beratung und humorvolle Begleitung durch dieses Verfahren. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen.

Stephanie S. | provenexpert.com

In einer für mich belastenden Ausnahmesituation tat es gut, die ganze Angelegenheit an die Kanzlei Baranowski zu übergeben, die die ganze Sache zu meiner vollsten Zufriedenheit für mich geklärt hat. Sehr viel Aufregung, Unsicherheit und Sorgen wurden somit von mir genommen. Sehr positiv empfand ich die prompte Beantwortung sämtlicher E-Mails und Fragen...manchmal auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Ich würde die Kanzlei jederzeit wieder in Anspruch nehmen.

Britta B. | provenexpert.com

Zum Glück hat man(n) nicht so häufig mit Scheidungen zu tun. Wenn es aber dann doch irgendwann einmal der Fall ist, dann braucht man alle Hilfe dieser Welt auf einmal und sofort. Egal ob aktuell Scheidung oder früher Verkehrsrecht, hier würde ich extremst gut betreut und das zu jedem Wochentag und zu jeder Uhrzeit.

Wer einmal eine Scheidung erlebt hat, weiß dies vermutlich mehr als zu schätzen. Frank Baranowski und sein Team kann ich bedingungslos empfehlen.

J. N. | anwalt.de

Herr Baranowski hat mich in einer für mich sehr persönlich anstrengenden Situation hinsichtlich des Straßenverkehrsrechtes sofort sehr kompetent und vorausschauend beraten. Die Fachkanzlei hat umgehend alle notwendigen Schritte eingeleitet und mich immer zeitnah über den aktuellen Sachstand informiert. Das Ergebnis ist mehr als positiv. Die Abrechnung dieser Angelegenheit war absolut moderat. Herr Baranowski hat mich wie ein Freund, immer ehrlich und fair beraten. Die Fachkanzlei Baranowski ist überaus empfehlenswert. Jederzeit und immer wieder kann ich diese Kanzlei nur allerbestens empfehlen. Vielen Dank für die wunderbare Unterstützung!

A. G. | anwalt.de

Die Fachkanzlei Baranowski trägt zurecht die Bezeichnung einer Fachkanzlei für Familienrecht und Straßenverkehrsrecht. Ich wurde in beiden Bereichen sehr erfolgreich vertreten. Trotz eines über mehrere Jahre langen Prozesses wurde ich immer ausnahmslos von der kompletten Kanzlei einschließlich den Mitarbeiterinnen zuvorkommend verbindlich und sehr nett behandelt. Von mir gewünschte telef. Rückrufwünsche wurden immer erfüllt. Ständig auftretende Fragen zu den Rechtsthemen wurden von Herrn Baranowski immer kompetent, verständlich und schnellstmöglich beantwortet. Der Informationsaustausch, auch der dazugehörende Schriftverkehr vom Gericht, erfolgte von der Fachkanzlei Baranowski immer exzellent. Es wurde außerdem immer über alle Kosten- und Risikofaktoren bzw. Erfolgsaussichten gesprochen....

André G. | google

Absolut empfehlenswerte Kanzlei! Top Beratung und sehr offene, menschliche und kompetente Mitarbeiter. Klare Empfehlung! Herr Baranowski und sein Team haben mir sehr geholfen und oftmals mehr geleistet als notwendig, selbst zu unmenschlichen Uhrzeiten.

Rene R. | google

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht Siegen
Scheidungsanwalt Siegen

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