Baranowski und Kollegen Siegen

Mietrecht Siegen

Ihre Anwälte für das Mietrecht Siegen stehen Ihnen Rede und Antwort.

Mietrecht Siegen

Ihre Anwälte für das Mietrecht Siegen stehen Ihnen Rede und Antwort.

Wir sind Ihre Ansprechpartner für das Mietrecht in Siegen

Mieter und Vermieter - eine nicht ganz einfache Beziehung. Mietmängel, Betriebskosten, Heizkosten, Schimmel in der Wohnung oder Mieterhöhungen sind regelmäßig Anlass für mietrechtliche Auseinandersetzungen. Durch kompetente Rechtsberatung lassen sich Probleme meistens kosten- und zeiteffizient lösen. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Mietrecht stehen wir an Ihrer Seite und unterstützen Sie in allen Fragen des privaten und gewerblichen Mietrechts. Sprechen Sie uns an, egal ob Sie Mieter oder Vermieter sind. Unsere Fachanwälte fürs Mietrecht helfen Ihnen kompetent weiter.

Mietvertrag mit Anwalt Siegen prüfen lassen

Unklare oder unzulässige Mietklauseln – wie beispielsweise Regelungen zu Schönheitsreparaturen – sind häufig Anlass mietrechtlicher Auseinandersetzungen. Durch einen eindeutigen Mietvertrag lassen sich schon im Vorfeld Streitigkeiten vermeiden. Aus diesem Grund empfehlen wir, bereits vor Eingehung des Mietvertrages anwaltliche Hilfe von einem Rechtsanwalt für Mietrecht in Anspruch zu nehmen. So kann von Anfang an eine tragfähige Grundlage für ein dauerhaftes Mietverhältnis gelegt werden. Wir erstellen für Sie Mietverträge, die Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen. Dies gilt nicht für Wohnraummietverhältnisse. Gerade beim Gewerberaum ist es wichtig, den Vertrag auf das Mietobjekt und die konkreten Bedürfnisse abzustimmen. Verträge "von der Stange" sind oftmals zu allgemein gehalten. Außerdem prüfen unsere Fachanwälte für Mietrecht Ihren Mietvertrag und weisen dabei auf etwa bestehende "Stolperfallen" und Risiken hin. Vorsorge ist der beste Schutz!

Schimmel in der Wohnung

Das Problembewusstsein für Schimmelpilz in Wohnräumen ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Jeder fünfte deutsche Mieter hat bereits seine Miete wegen Schimmel gemindert. Insgesamt liegt Schimmelbefall mit 39 % auf dem ersten Platz der Mietmängel, gefolgt von Heizungsdefekten mit 29 % und feuchten Wänden mit 28 %. Schimmelpilzwachstum stellt ein gesundheitliches Problem dar, das man nicht ignorieren oder tolerieren darf. Die Ursachen für den Schimmelpilzbefall werden zwischen Mieter und Vermieter oftmals kontrovers diskutiert. So stellt sich die Frage, ob der Schimmel auf einen Mangel der Bausubstanz (undichte Fenster, Schwachstellen in der Gebäudehülle, durchlässige Mauerwerks- oder Wartungsfugen, defekte oder verstopfte Regenrinnen pp.) zurückzuführen ist oder der Mieter ihn durch fehlerhaftes Heizungs- und/oder Lüftungsverhalten zu vertreten hat. Auf diesem Gebiet arbeiten wir seit vielen Jahren mit Sachverständigen zusammen, die sich auf die Problematik der Erkennung, der Beurteilung und der Beseitigung von Schimmelpilz spezialisiert haben. Gerne vermitteln wir den Kontakt. Außerdem zeigen wir Ihnen auf, welche Rechtsfolgen sich aus der Problematik des Schimmelpilzbefalles ergeben können (Mietminderung, Schadensersatz, Kündigung u.a.). Um Gesundheitsschäden zu vermeiden, ist schnelles Handeln geboten.

Minderung der Miete bei Mietmängeln

Weist ein Mietobjekt Mängel auf oder fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, ist der Mieter zur Kürzung der Miete berechtigt. Die Höhe der Minderung wird von Vermieter und Mieter unterschiedlich beurteilt. Eine zu hohe Mietminderung kann auf Seiten des Mieters dazu führen, dass er in Zahlungsverzug gerät und nach Ablauf einer gewissen Zeit so die Voraussetzungen für eine Kündigung schafft. Dies gilt es zu vermeiden. Daher ist es sehr wichtig, die Minderungsquoten realistisch zu bemessen. Auch der Vermieter sollte bei der Geltendmachung von Mietrückständen darauf achten, berechtigte Mietminderungen anzuerkennen. Andernfalls könnte daraus für ihn ein unnötiges Prozessrisiko erwachsen. Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam, ob und wenn ja in welcher Höhe berechtigte Mietminderungsansprüche bestehen. Damit wir uns persönlich ein Bild von der Situation machen können, ist es gut, wenn Sie bereits zum Erstgespräch aussagekräftige Fotos oder Bildmaterial der Wohnung mitbringen. Ebenso die im Vorfeld mit dem Mieter bzw. dem Vermieter geführte Korrespondenz.

Streit im Mietverhältnis vermeiden

Insbesondere sogenannte Modernisierungsverfahren das Mietobjekt betreffend können das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter unter Umständen belasten. Unter Modernisierungsverfahren sind Maßnahmen zur Erhöhung des Gebrauchswerts einer Mietsache zu verstehen. Daher steigen dann oftmals auch die zu zahlenden Mieten. Bei derartigen Ankündigungen seitens des Vermieters sollten Sie als Mieter den Rat eines Rechtsanwalts für Mietrecht einholen. In einigen Fällen sind diese Modernisierungsverfahren nicht zulässig, da im Mietvertrag andere Regelungen formuliert wurden. So können häufig die geplanten Modernisierungen verhindert werden oder zumindest auf ein Level gebracht werden, dass für beide Seite vertretbar ist.

Ein weiterer wichtiger Aspekt im Mietrecht sind mögliche Mängel, die häufig die Wohn- und Lebensqualität des Mieters deutlich einschränken. So kann es beispielsweise bei starkem Schimmelbefall in einem Wohnobjekt zu gesundheitlichen Beschwerden wie Asthma, Husten, häufig auftretende Kopfschmerzen und Augenreizung kommen. Aufgrund dieser schwerwiegenden gesundheitlichen Gefährdung ist es sehr wichtig, schnellstmöglich zu handeln, wenn der Schimmelbefall auftritt bzw. bemerkt wird. Wir beraten Sie und sorgen dafür, dass der Schimmel fachgerecht vom Vermieter entfernt wird. Außerdem beraten wir unsere Mandanten, ob eine Mietminderung gerechtfertigt wäre und wie hoch die Kürzung ausfallen sollte. Im Gegenzug vertreten wir auch Vermieter, die von ihren Mietern mit einer Mietminderung konfrontiert wurden und prüfen, ob diese Minderung rechtens ist.

Betriebskosten und Nebenkosten prüfen

Auch das Thema Betriebskosten und Nebenkosten sorgt immer wieder für massive Streitigkeiten und "Zündstoff" im Mietrecht zwischen Mieter und Vermieter. Welche Positionen und Kosten können umgelegt werden? Welcher Berechnungsmaßstab ist anzuwenden? In welchem Zeitraum ist abzurechnen? Wie ist zu verfahren, wenn der Vermieter nicht fristgerecht abrechnet? Kann die Miete dann gemindert werden oder besteht ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete? Für all diese Fragen stehen wir Ihnen ebenfalls als kompetente Ansprechpartner zur Seite. Vereinbaren Sie mit uns einen Besprechungstermin und lassen Sie Ihre Heiz- und Betriebskostenabrechnung fachmännisch überprüfen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden. Auf unseren Seiten unterrichten wir Sie über die aktuellsten Entwicklungen und Entscheidungen im Mietrecht. Mit einem Klick gelangen Sie auf unsere Rechtsprechungsdatenbank zum Mietrecht, die von uns permanent gepflegt und auf den aktuellsten Stand gehalten wird.

Gute Beratung im Mietrecht Siegen

Haben Sie Fragen zum Wohnraum- und Gewerberaummietrecht und zum Wohnungseigentumsrecht? Gibt es Probleme oder Unstimmigkeiten mit Ihrem Mieter, Vermieter oder Ihren Miteigentümern? Dann stehen Ihnen die Anwältinnen/ Anwälte unserer Fachkanzlei für das Mietrecht in Siegen und Umgebung (Kreuztal, Olpe, Betzdorf, Dillenburg, Bad Berleburg) gerne zur Verfügung. Unsere insbesondere auf dem Gebiet des Mietrechts und des Wohnungseigentumsrechts spezialisierten Anwälte stehen Ihnen jederzeit mit Tat und Rat zur Seite. Unsere Fachanwälte für das Mietrecht vertreten Sie engagiert und mit Einsatz. Nutzen Sie die Möglichkeit einer eingehenden Erstberatung zum Festpreis.

Ich bin für Sie da

Tel: 02 71 – 5 60 55

 Kompetent            Erfahren            Qualitativ



Für Familien-/Scheidungsrecht ist die Kanzlei Baranowski ausdrücklich zu empfehlen. Die Kanzlei überzeugt durch Kompetenz, Freundlichkeit, Humor und Aufgeschlossenheit. Herr RA Baranowski setzt sich mit einem sehr gutem Fachwissen, seiner sachlichen, ehrlichen Art und mit seiner stets kompetenten Beratung für seine Mandanten ein. Die Prozessverfahren wurden aufgrund einer erstklassigen Strategie erfolgreich für mich beendet.

Vielen Dank für die ausgezeichnete Beratung und humorvolle Begleitung durch dieses Verfahren. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen.

Stephanie S. | provenexpert.com

In einer für mich belastenden Ausnahmesituation tat es gut, die ganze Angelegenheit an die Kanzlei Baranowski zu übergeben, die die ganze Sache zu meiner vollsten Zufriedenheit für mich geklärt hat. Sehr viel Aufregung, Unsicherheit und Sorgen wurden somit von mir genommen. Sehr positiv empfand ich die prompte Beantwortung sämtlicher E-Mails und Fragen...manchmal auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Ich würde die Kanzlei jederzeit wieder in Anspruch nehmen.

Britta B. | provenexpert.com

Zum Glück hat man(n) nicht so häufig mit Scheidungen zu tun. Wenn es aber dann doch irgendwann einmal der Fall ist, dann braucht man alle Hilfe dieser Welt auf einmal und sofort. Egal ob aktuell Scheidung oder früher Verkehrsrecht, hier würde ich extremst gut betreut und das zu jedem Wochentag und zu jeder Uhrzeit.

Wer einmal eine Scheidung erlebt hat, weiß dies vermutlich mehr als zu schätzen. Frank Baranowski und sein Team kann ich bedingungslos empfehlen.

J. N. | anwalt.de

Herr Baranowski hat mich in einer für mich sehr persönlich anstrengenden Situation hinsichtlich des Straßenverkehrsrechtes sofort sehr kompetent und vorausschauend beraten. Die Fachkanzlei hat umgehend alle notwendigen Schritte eingeleitet und mich immer zeitnah über den aktuellen Sachstand informiert. Das Ergebnis ist mehr als positiv. Die Abrechnung dieser Angelegenheit war absolut moderat. Herr Baranowski hat mich wie ein Freund, immer ehrlich und fair beraten. Die Fachkanzlei Baranowski ist überaus empfehlenswert. Jederzeit und immer wieder kann ich diese Kanzlei nur allerbestens empfehlen. Vielen Dank für die wunderbare Unterstützung!

A. G. | anwalt.de

Die Fachkanzlei Baranowski trägt zurecht die Bezeichnung einer Fachkanzlei für Familienrecht und Straßenverkehrsrecht. Ich wurde in beiden Bereichen sehr erfolgreich vertreten. Trotz eines über mehrere Jahre langen Prozesses wurde ich immer ausnahmslos von der kompletten Kanzlei einschließlich den Mitarbeiterinnen zuvorkommend verbindlich und sehr nett behandelt. Von mir gewünschte telef. Rückrufwünsche wurden immer erfüllt. Ständig auftretende Fragen zu den Rechtsthemen wurden von Herrn Baranowski immer kompetent, verständlich und schnellstmöglich beantwortet. Der Informationsaustausch, auch der dazugehörende Schriftverkehr vom Gericht, erfolgte von der Fachkanzlei Baranowski immer exzellent. Es wurde außerdem immer über alle Kosten- und Risikofaktoren bzw. Erfolgsaussichten gesprochen....

André G. | google

Absolut empfehlenswerte Kanzlei! Top Beratung und sehr offene, menschliche und kompetente Mitarbeiter. Klare Empfehlung! Herr Baranowski und sein Team haben mir sehr geholfen und oftmals mehr geleistet als notwendig, selbst zu unmenschlichen Uhrzeiten.

Rene R. | google

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht Siegen
Scheidungsanwalt Siegen

 Sandstraße 160
 57072 Siegen

 +49 271 56 0 55
 +49 271 21 6 49

 info@kanzlei-baranowski.de
 www.kanzlei-baranowski.de
 www.scheidung-siegen.de