Baranowski und Kollegen Siegen

Trennung dokumentieren

Wegen der Bedeutung ist es wichtig, den Nachweis zu führen, wann die Trennung erfolgte. Erfahren Sie mehr.

Übernahme Haus

Wie ist anlässlich der Trennung mit der gemeinsamen Immobilie bzw. dem gemeinsamen Haus zu verfahren?

Muss die Trennung dokumentiert werden?

Aus § 1565 Abs. 2 BGB ergibt sich, dass eine Ehe grundsätzlich nicht geschieden werden kann, wenn die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt voneinander leben (BGH FamRZ 1981, 127). Im Bestreitensfall muss derjenige, der die Scheidung beantragt, beweisen und gegebenenfalls auch belegen, dass die Trennung von dem Ehepartner mindestens ein Jahr zurückliegt und damit die Voraussetzungen für die Einleitung des Scheidungsverfahrens vorliegen. Bei tatsächlich vorhandenem Scheidungswillen sollte

Wird der Trennungszeitpunkt im Scheidungsverfahren bestritten und kann der Antragsteller nicht den Nachweis führen, so unterliegt sein Antrag der Zurückweisung. In diesem Fall hätte er die kompletten Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen. Um diese Folgen zu vermeiden, sollte die häusliche Gemeinschaft nach Möglichkeit durch Auszug aus der ehelichen Wohnung aufgehoben werden. Besteht hierzu keine Möglichkeit, sollte die Trennungsabsicht dem anderen Ehegatten in schriftlicher Form mitgeteilt werden, unter Hinweis darauf, dass sämtliche Haushaltsführungsleistungen unverzüglich eingestellt werden. Dies kann entweder durch ein eigenes Schreiben, dessen Empfang vom anderen Ehegatten zu bestätigen ist, oder durch ein anwaltliches Aufforderungsschreiben geschehen. Diese Vorgehensweise ist insbesondere zu empfehlen, wenn die Trennung innerhalb der Ehewohnung praktiziert wird. Zwar könnte der Nachweis der Trennung grundsätzlich auch durch Zeugen oder Indizien geführt werden, doch erweist sich das in der Praxis als nahezu unmöglich.

Alternativ wäre auch denkbar, dass eine Getrenntlebenderklärung gegenüber dem Finanzamt abgegeben wird. Zum Nachweis müsste der Vordruck von beiden Ehegatten gemeinsam unterzeichnet werden. Das Formular kann von der Homepage des Bundesfinanzministeriums heruntergeladen werden.

Die genaue Festlegung des Trennungszeitpunktes ist nicht nur für den Ablauf des Trennungsjahres von Belang, sondern insbesondere auch für die Ermittlung des Trennungsvermögens im Rahmen der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung und bei der Ermittlung des Zugewinns.

Haben Sie Fragen zu den Themen Dokumentation der Trennung oder Voraussetzungen der Scheidung und suchen Sie einen kompeten Ansprechpartner / Scheidungsanwalt / Familienanwalt in Siegen oder der näheren Umgebung (Kreuztal, Olpe, Bad Berleburg, Betzdorf)? Dann sprechen Sie uns an. Wir bieten Ihnen eine individuelle, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratung. Als kompetente Ansprechpartner für das Familienrecht Siegen und Ihre Scheidung ohne Rosenkrieg steht Ihnen aus unserer Kanzlei Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Frank Baranowski zur Seite.

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Stephanie S. | provenexpert.com

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Britta B. | provenexpert.com

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J. N. | anwalt.de

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A. G. | anwalt.de

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André G. | google

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Rene R. | google

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