Baranowski und Kollegen Siegen

Unser Honorar

Wie teuer ist eine Beratung? Welche Anwaltskosten fallen bei uns an?

Welche Anwalts-Kosten fallen bei uns an?

Als Ihre Anwälte in Siegen bieten wir Ihnen eine Erstberatung zum Pauschalpreis. Sie benötigen eine gute und kompetente Erstberatung in Siegen im Familienrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht oder Versicherungsrecht? Wir bieten Ihnen diese für eine Pauschalpreis von 150,00 EUR inklusive Mehrwertsteuer. Hierfür beraten wir Sie bis zu einer Stunde oder geben Ihnen eine ausführliche schriftliche Stellungnahme an die Hand. Sie gehen hierdurch keine weiteren Verpflichtungen ein, erhalten aber schnell grundlegende Antworten zu Ihren wichtigsten Fragen. Sollten Sie sich nach der Beratung entschließen, uns mit der Vertretung Ihres Problems zu betrauen, wird das Honorar auf die nachfolgende Tätigkeit angerechnet, sofern dies nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet wird. Beauftragen Sie uns also nach einer Einstiegsberatung mit der weiteren Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen, entstehen Ihnen keine Zusatzkosten für die Beratung.

Laufende Beratung
Unternehmen, die regelmäßigen Beratungsbedarf haben, bieten wir Rahmenverträge mit Stundenkontingenten zu interessanten Konditionen an. Sprechen Sie uns an!

Außergerichtliche Korrespondenz
Grundsätzlich richten sich die Anwaltsgebühren auch im außergerichtlichen Bereich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Gerne informieren wir Sie über die Berechnung im jeweiligen Einzelfall. Alternativ ist auch die Vereinbarung eines Stundenhonorars möglich. Der Stundensatz beläuft sich je nach Sachbearbeiter und Art des Falles auf 140,00 bis 190,00 Euro/Stunde (netto, zzgl. der jeweils geltenden Mwst). Abgerechnet wird dann monatsweise auf Grundlage konkreter Zeiterfassungslisten.

Gerichtliche Vertretung
Grundsätzlich werden Anwaltsgebühren auch im gerichtlichen Bereich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) berechnet. Gerne informieren wir Sie über die konkrete Berechnung im jeweiligen Einzelfall. In seltenen Fällen, in denen das gesetzliche Honorar außer Verhältnis zum Aufwand steht, vereinbaren wir ein Zusatzhonorar.

Korrespondenzanwalt in Siegen und Umgebung
Als Unterbevollmächtigte rechnen wir im Regelfall nach den Grundsätzen der Advounion ab. Sofern eine abweichende Vereinbarung gewünscht wird, sprechen Sie uns an.

Beratungshilfe, Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe
Leben Sie in beengten finanziellen Verhältnissen, so besteht die Möglichkeit, staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall bitten wir darum, dass Sie sich im Vorfeld der Beratung mit dem für Sie zuständigen Amtsgericht in Verbindung setzen und dort einen Beratungshilfeschein beantragen. Das notwendige Formular können Sie hier von unserer Seite herunterladen. Sobald der Beratungshilfeschein vorliegt, vereinbaren Sie mit unserer Kanzlei einen Besprechungstermin. Für das gerichtliche Verfahren besteht zudem die Möglichkeit, bei Vorliegen der finanziellen Verhältnisse, Prozesskostenhilfe zu beantragen, die mit oder ohne Ratenzahlungsanordnung bewilligt werden kann.

Ratenzahlungsmöglichkeit
Sollte Ihnen keine Beratungs-, Prozesskosten- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden, so bieten wir Ihnen flexible Ratenzahlungsmodelle an. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen weiter. 
 

Ich bin für Sie da

Tel: 02 71 – 5 60 55

 Kompetent            Erfahren            Qualitativ



Für Familien-/Scheidungsrecht ist die Kanzlei Baranowski ausdrücklich zu empfehlen. Die Kanzlei überzeugt durch Kompetenz, Freundlichkeit, Humor und Aufgeschlossenheit. Herr RA Baranowski setzt sich mit einem sehr gutem Fachwissen, seiner sachlichen, ehrlichen Art und mit seiner stets kompetenten Beratung für seine Mandanten ein. Die Prozessverfahren wurden aufgrund einer erstklassigen Strategie erfolgreich für mich beendet.

Vielen Dank für die ausgezeichnete Beratung und humorvolle Begleitung durch dieses Verfahren. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen.

Stephanie S. | provenexpert.com

In einer für mich belastenden Ausnahmesituation tat es gut, die ganze Angelegenheit an die Kanzlei Baranowski zu übergeben, die die ganze Sache zu meiner vollsten Zufriedenheit für mich geklärt hat. Sehr viel Aufregung, Unsicherheit und Sorgen wurden somit von mir genommen. Sehr positiv empfand ich die prompte Beantwortung sämtlicher E-Mails und Fragen...manchmal auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Ich würde die Kanzlei jederzeit wieder in Anspruch nehmen.

Britta B. | provenexpert.com

Zum Glück hat man(n) nicht so häufig mit Scheidungen zu tun. Wenn es aber dann doch irgendwann einmal der Fall ist, dann braucht man alle Hilfe dieser Welt auf einmal und sofort. Egal ob aktuell Scheidung oder früher Verkehrsrecht, hier würde ich extremst gut betreut und das zu jedem Wochentag und zu jeder Uhrzeit.

Wer einmal eine Scheidung erlebt hat, weiß dies vermutlich mehr als zu schätzen. Frank Baranowski und sein Team kann ich bedingungslos empfehlen.

J. N. | anwalt.de

Herr Baranowski hat mich in einer für mich sehr persönlich anstrengenden Situation hinsichtlich des Straßenverkehrsrechtes sofort sehr kompetent und vorausschauend beraten. Die Fachkanzlei hat umgehend alle notwendigen Schritte eingeleitet und mich immer zeitnah über den aktuellen Sachstand informiert. Das Ergebnis ist mehr als positiv. Die Abrechnung dieser Angelegenheit war absolut moderat. Herr Baranowski hat mich wie ein Freund, immer ehrlich und fair beraten. Die Fachkanzlei Baranowski ist überaus empfehlenswert. Jederzeit und immer wieder kann ich diese Kanzlei nur allerbestens empfehlen. Vielen Dank für die wunderbare Unterstützung!

A. G. | anwalt.de

Die Fachkanzlei Baranowski trägt zurecht die Bezeichnung einer Fachkanzlei für Familienrecht und Straßenverkehrsrecht. Ich wurde in beiden Bereichen sehr erfolgreich vertreten. Trotz eines über mehrere Jahre langen Prozesses wurde ich immer ausnahmslos von der kompletten Kanzlei einschließlich den Mitarbeiterinnen zuvorkommend verbindlich und sehr nett behandelt. Von mir gewünschte telef. Rückrufwünsche wurden immer erfüllt. Ständig auftretende Fragen zu den Rechtsthemen wurden von Herrn Baranowski immer kompetent, verständlich und schnellstmöglich beantwortet. Der Informationsaustausch, auch der dazugehörende Schriftverkehr vom Gericht, erfolgte von der Fachkanzlei Baranowski immer exzellent. Es wurde außerdem immer über alle Kosten- und Risikofaktoren bzw. Erfolgsaussichten gesprochen....

André G. | google

Absolut empfehlenswerte Kanzlei! Top Beratung und sehr offene, menschliche und kompetente Mitarbeiter. Klare Empfehlung! Herr Baranowski und sein Team haben mir sehr geholfen und oftmals mehr geleistet als notwendig, selbst zu unmenschlichen Uhrzeiten.

Rene R. | google

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht Siegen
Scheidungsanwalt Siegen

 Sandstraße 160
 57072 Siegen

 +49 271 56 0 55
 +49 271 21 6 49

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