Scheidung mit einem Anwalt möglich?
Eine gemeinsame Beauftragung eines Anwaltes im Scheidungsverfahren ist juristisch nicht möglich. Jeder Rechtsanwalt darf im Gerichtsverfahren und somit auch bei einer Scheidung nur einen der Beteiligten vertreten. Eine Verletzung dieses Gebotes würde gegen das Berufsrecht verstoßen und wäre damit unzulässig. Aus diesem Grund kann ein Familienanwalt im Scheidungsverfahren nur einen der Ehepartner vor Gericht vertreten und für ihn einen Scheidungsantrag stellen. Dennoch ist eine Scheidung mit einem Anwalt möglich.
Wenn kein Streit besteht, kann der andere Ehepartner Sie gerne zu Besprechungen in unserer Kanzlei im Scheidungsverfahren begleiten. Die Arbeit unterscheidet sich dann nicht von der Arbeit mit Ihnen als "offiziellen" Mandanten. Dennoch sind wir der ausschließliche Scheidungsanwalt Ihrer Person, auch wenn wir "gefühlt" beide Partner im Scheidungsverfahren begleiten. Derjenige, der nicht anwaltlich vertreten ist, kann dem Scheidungsantrag des anderen allerdings nur zustimmen und selbst keine eigenen Anträge stellen.