Baranowski und Kollegen Siegen

Konfliktfreie, einvernehmliche Scheidung

Konfliktfreie Scheidung mit einverständlichen Lösungen. Mit uns vermeiden Sie Rosenkrieg.

Konfliktfreie, einvernehmliche Scheidung

Konfliktfreie Scheidung mit einverständlichen Lösungen.

Mit uns vermeiden Sie Rosenkrieg.

Einvernehmliche Scheidung

Eine einvernehmliche Scheidung ist zu empfehlen, wenn sich beide Ehegatten im Vorfeld über die Scheidungs- und Folgesachen einig sind. Leben die Ehegatten ein Jahr getrennt voneinander, ist es ausreichend, wenn einer der Beteiligten einen Anwalt beauftragt, der die Scheidung einreicht. Der andere Ehegatte, der nicht anwaltlich vertreten ist, muss der Scheidung lediglich zustimmen. Eine eigene anwaltliche Vertretung im reinen Scheidungsverfahren ist entbehrlich, wenn sich die Beteiligten im Vorfeld einvernehmlich über sämtliche Trennungs- und Scheidungsfolgen verständigt haben und kein Streit besteht.

In diesem Zusammenhang weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Anwalt standesrechtlich immer nur einen der Ehegatten rechtlich vertreten kann und darf.

Gründe für eine einvernehmliche Scheidung

Durch eine einvernehmliche Scheidung lassen sich die Kosten für einen zweiten Rechtsanwalt vermeiden. Im Regelfall werden die Kosten des Rechtsanwaltes, der die Scheidung einreicht, im Rahmen einer Vereinbarung im Innenverhältnis geteilt. Dies abweichend von der gesetzlichen Regelung, die grundsätzlich vorsieht, dass die Anwaltskosten derjenige trägt, der die Scheidung einreicht. Nach dem Gesetz sind lediglich die Gerichtskosten eines Scheidungsverfahrens hälftig zu tragen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung profitieren allerdings beide Beteiligten gleichermaßen, so dass es sachgerecht ist, eine hälftige Kostenteilung im Innenverhältnis zu vereinbaren. Dies ist die von uns vorgeschlagene Regelung in solchen Fällen.

Eine einvernehmliche Scheidung bietet sich insbesondere dann an, wenn beide Ehegatten wirtschaftlich unabhängig voneinander sind, bei Eheschließung ein notarieller Ehevertrag, der bereits Regelungen für den Fall der Scheidung (Vereinbarung über Gütertrennung, Ausschluss Zugewinn oder Versorgungsausgleich) geschlossen wurde oder die Ehegatten ihre wirtschaftliche Entflechtung im Vorfeld durch eine Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt haben oder dies beabsichtigen. Für eine einvernehmliche Scheidung sprechen insbesondere nachfolgende Gründe:

  • keine jahrelangen familiengerichtliche Verfahren durch mehrere Instanzen
  • kein Kostenrisiko durch ungewissen Verfahrensausgang
  • eine deutliche Ersparnis von Anwalts- und Gerichtskosten durch den Wegfall von Gerichtsverfahren
  • Schutz der Interessen der gemeinsamen Kinder, die nicht in den Streit der Eltern einbezogen werden und
  • zeitnahe Wiedererlangung der trennungsbedingt ohnehin eingeschränkten Lebensqualität und -freude.

Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung

Nachdem sämtliche Dinge im Vorfeld geklärt sind, kann Scheidungsantrag gestellt werden. Dieser kann vom Scheidungsanwalt formell nur für einen der Beteiligten gestellt werden. Denn im Scheidungsverfahren sind keine zwei Anwälte erforderlich. Es ist ausreichend, wenn einer der Beteiligten durch seinen Anwalt einen Scheidungsantrag stellen lässt. Der andere Ehegatte muss der Scheidung lediglich zustimmen. Dies ist dann unproblematisch, wenn im Vorfeld - etwa durch notarielle Vereinbarung - sämtliche Trennungsfolgen geklärt sind. Der Versorgungsausgleich, also der Ausgleich der während der Ehezeit erwirtschafteten Rentenanwartschaften, hat von Gesetzes wegen zu erfolgen. Es sei denn, dieser wurde zuvor ohnehin durch notarielle Vereinbarung ausgeschlossen. Ein solcher genereller Ausschluss ist allerdings nur in engen Grenzen möglich.

Zudem können die Beteiligten, nachdem die kompletten Rentenauskünfte und die vorläufige Berechnung des Gerichts zum Versorgungsausgleich vorliegen, im Falle einer einvernehmlichen Scheidung durch notarielle Vereinbarung abweichende Regelungen treffen. Insbesondere bei Landesbeamtinnen bzw. Landesbeamten sollte dies dringend in Erwägung gezogen werden. So können bestimmte Anrechte miteinander verrechnet oder gegen Kapitalabfindung auch teilweise oder komplett ausgeschlossen werden. So lassen sich u. a. Kosten vermeiden, die die Versorgungsträger für die Teilung der Anrechte im Versorgungsausgleich verlangen. Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung muss dies, da nur eine einseitige Vertretung im Scheidungsverfahren erfolgt, ebenfalls in notarieller Form geschehen. Dafür entfallen aber die Kosten für einen zweiten Anwalt im Scheidungsverfahren. Ebenso eine Einigungsgebühr im Scheidungsverfahren, so dass dieser Weg der einvernehmlichen Scheidung sinnvoll und anzustreben ist. Auch insoweit hat der Notar eine Angemessenheitsprüfung vorzunehmen.

Trennungs- und Scheidungsfolgen vorab klären

Wichtig ist es, zunächst die Wünsche und Ziele zu ermitteln. So gilt es, in einem ersten Beratungsgespräch die Vorstellungen zu erfassen. Wir haben keine Bedenken, wenn der andere, von uns nicht vertretene Ehegatte, an den Besprechungen im Rahmen von "Sondierungsgesprächen" teilnimmt. Dies ist zwsichenzeitlich kein Ausnahmefall. Im Rahmen solcher Sondierungsgespräche wird versucht, eine umfassende Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung vorzubreiten. Diese bedarf dann im Anschluss zumeist der Bestätigung durch den Notar.

So legen Sie den Grundstein für eine zügige, komplikationslose und kostengünstige Scheidung. Der andere Ehegatte hat dann grundsätzlich die Möglichkeit, die erarbeitete Lösung mit überschaubaren Kosten seinerseits nochmals anwaltlich prüfen zu lassen. Bei notarieller Umsetzung ist der Notar gehalten, die erarbeitete Regelung nochmals auf seine Angemessenheit zu prüfen. Dieser ist neutral und beiden Ehegatten gleichermaßen verpflichtet. Die für die Beurkundung entstehenden Kosten rechnet der Notar dann unmittelbar mit den Beteiligten ab.

Konfliktfreie Scheidung ohne Rosenkrieg

Am Anfang jeder einvernehmlichen Scheidung steht die Erfassung des Sachverhaltes und der sich daraus ergebenden Fragestellungen. Ist der Zugewinn zu klären und besteht möglicherweise ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt? Welche weiteren Trennungsfolgen sind zu regeln? Ist der Hausrat abschließend geteilt? Ist eine Immobilie auseinanderzusetzen und wie soll beispielsweise mit dem Familienheim weiter verfahren werden? Ergibt sich die Notwendigkeit, Regelungen zum Versorgungsausgleich zu treffen? Sollen bestimmte Anwartschaften gegen Kapitalabfindung aus dem Versorgungsausgleich herausgenommen werden?

Eine schnelle und zügige Scheidung ist möglich, wenn sich die Beteiligten im Vorfeld einvernehmlich auf die Klärung sämtlicher Trennungsfolgen verständigt haben. Im Rahmen eines zielorientierten Scheidungsmanagements sollte schon zu Beginn der Trennung so früh wie versucht werden, die Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung zu schaffen. Wir loten gemeinsam mit Ihnen aus, welche Möglichkeiten einer kooperativen Einigung bestehen.

Anwalt vom Flur im Scheidungsverfahren

Sind im Vorfeld durch notarielle Vereinbarung alle Trennungsfolgen geklärt, dauert der Scheidungstermin nur wenige Minuten. So werden die Beteiligten vom Richter lediglich zu ihren persönlichen Verhältnissen angehört. So wird lediglich abgefragt, wann die Beteiligten geheiratet haben, wann die Trennung erfolgte und ob die Ehe endgültig gescheitert ist. Im Anschluss daran stellt das Gericht seine Berechnung zum Rentenausgleich vor, sofern dieser im Vorfeld nicht durch notarielle Vereinbarung modifiziert wurde. Danach kann die Scheidung ausgesprochen werden. Grundsätzlich können die Beteiligten gegen einen Scheidungsbeschluss innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zustellung Beschwerde einlegen. Dies ist aber bei einer einvernehmlichen Scheidung, in deren Vorfeld alle Dinge geklärt sind, entbehrlich.

Daher kann im Scheidungstermin grundsätzlich auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet werden. Dafür sind formal jedoch zwei Anwälte erforderlich. Dies stellt in der Praxis allerdings kein Problem dar. Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit einem Anwalt ist es üblich, dass ein "Kollege vom Flur", der hinzugebeten wird, einen solchen Rechtsmittelverzicht erklärt. Zumindest im Sprengel des Landgerichts Siegen besteht die übliche Praxis, dass dafür keine Kosten anfallen. So kann das Verfahren noch im Scheidungstermin insgesamt zum Abschluss gebracht und ein Schlussstrich gezogen werden.

Rosenkrieg mit Scheidungsanwalt Siegen vermeiden

Wir hoffen, Ihnen mit dem Beitrag einen kurzen Überblick über die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Scheidung gegeben zu haben. Bei Fragen helfen Ihnen unsere Familienanwälte, die sich insbesondere auf einvernehmliche Scheidungen spezialisiert haben, gerne weiter. Unser Anspruch ist es, gemeinsam mit unserer Mandantschaft und dem anderen Ehegatten eine faire sowie ausgewogene Gesamtregelung aller Trennungs- bzw. Scheidungsfolgen zu finden. Davon profitieren beide Beteiligten. Daher ist es für uns selbstredend, dass gemeinsame Sondierungsgespräche in unserer Kanzlei stattfinden. Nur so lassen sich Gemeinsamkeiten und Lösungswege finden. Wir versuchen gemeinsam mit Ihnen, streitige und zeit- sowie nervenaufreibende Auseinandersetzungen zu vermeiden. Eine einvernehmliche Scheidung ist der effektivste Weg, Kosten zu minimieren.

Ich bin für Sie da

Tel: 02 71 – 5 60 55

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Für Familien-/Scheidungsrecht ist die Kanzlei Baranowski ausdrücklich zu empfehlen. Die Kanzlei überzeugt durch Kompetenz, Freundlichkeit, Humor und Aufgeschlossenheit. Herr RA Baranowski setzt sich mit einem sehr gutem Fachwissen, seiner sachlichen, ehrlichen Art und mit seiner stets kompetenten Beratung für seine Mandanten ein. Die Prozessverfahren wurden aufgrund einer erstklassigen Strategie erfolgreich für mich beendet.

Vielen Dank für die ausgezeichnete Beratung und humorvolle Begleitung durch dieses Verfahren. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen.

Stephanie S. | provenexpert.com

In einer für mich belastenden Ausnahmesituation tat es gut, die ganze Angelegenheit an die Kanzlei Baranowski zu übergeben, die die ganze Sache zu meiner vollsten Zufriedenheit für mich geklärt hat. Sehr viel Aufregung, Unsicherheit und Sorgen wurden somit von mir genommen. Sehr positiv empfand ich die prompte Beantwortung sämtlicher E-Mails und Fragen...manchmal auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Ich würde die Kanzlei jederzeit wieder in Anspruch nehmen.

Britta B. | provenexpert.com

Zum Glück hat man(n) nicht so häufig mit Scheidungen zu tun. Wenn es aber dann doch irgendwann einmal der Fall ist, dann braucht man alle Hilfe dieser Welt auf einmal und sofort. Egal ob aktuell Scheidung oder früher Verkehrsrecht, hier würde ich extremst gut betreut und das zu jedem Wochentag und zu jeder Uhrzeit.

Wer einmal eine Scheidung erlebt hat, weiß dies vermutlich mehr als zu schätzen. Frank Baranowski und sein Team kann ich bedingungslos empfehlen.

J. N. | anwalt.de

Herr Baranowski hat mich in einer für mich sehr persönlich anstrengenden Situation hinsichtlich des Straßenverkehrsrechtes sofort sehr kompetent und vorausschauend beraten. Die Fachkanzlei hat umgehend alle notwendigen Schritte eingeleitet und mich immer zeitnah über den aktuellen Sachstand informiert. Das Ergebnis ist mehr als positiv. Die Abrechnung dieser Angelegenheit war absolut moderat. Herr Baranowski hat mich wie ein Freund, immer ehrlich und fair beraten. Die Fachkanzlei Baranowski ist überaus empfehlenswert. Jederzeit und immer wieder kann ich diese Kanzlei nur allerbestens empfehlen. Vielen Dank für die wunderbare Unterstützung!

A. G. | anwalt.de

Die Fachkanzlei Baranowski trägt zurecht die Bezeichnung einer Fachkanzlei für Familienrecht und Straßenverkehrsrecht. Ich wurde in beiden Bereichen sehr erfolgreich vertreten. Trotz eines über mehrere Jahre langen Prozesses wurde ich immer ausnahmslos von der kompletten Kanzlei einschließlich den Mitarbeiterinnen zuvorkommend verbindlich und sehr nett behandelt. Von mir gewünschte telef. Rückrufwünsche wurden immer erfüllt. Ständig auftretende Fragen zu den Rechtsthemen wurden von Herrn Baranowski immer kompetent, verständlich und schnellstmöglich beantwortet. Der Informationsaustausch, auch der dazugehörende Schriftverkehr vom Gericht, erfolgte von der Fachkanzlei Baranowski immer exzellent. Es wurde außerdem immer über alle Kosten- und Risikofaktoren bzw. Erfolgsaussichten gesprochen....

André G. | google

Absolut empfehlenswerte Kanzlei! Top Beratung und sehr offene, menschliche und kompetente Mitarbeiter. Klare Empfehlung! Herr Baranowski und sein Team haben mir sehr geholfen und oftmals mehr geleistet als notwendig, selbst zu unmenschlichen Uhrzeiten.

Rene R. | google

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht Siegen
Scheidungsanwalt Siegen

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