Baranowski und Kollegen Siegen

Scheidung Siegen

Ihre Fachkanzlei für das Scheidungsrecht Siegen hilft Ihnen weiter.

Scheidung

Ihre Fachkanzlei für das Scheidungsrecht Siegen hilft Ihnen weiter. 

Fachkanzlei für Ihre Scheidung in Siegen

Sie leben in Trennung und wollen sich scheiden lassen? Sie wollen sich im Vorfeld Ihrer Scheidung rechtlich beraten lassen oder wollen direkt die Scheidung einreichen? Bestehen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Scheidung oder den daraus resultierenden Scheidungsfolgen? Dann stehen Ihnen die Anwälte unserer Fachkanzlei für das Familienrecht und Scheidungsrecht in Siegen und Umgebung (Kreuztal, Olpe, Betzdorf, Dillenburg, Bad Berleburg) gerne an Ihrer Seite. Wir vertreten Sie in Ihrer Scheidungssache engagiert und mit Einsatz. Nutzen Sie die Möglichkeit einer eingehenden Trennungs- oder Scheidungsberatung zum Festpreis.

Zügige Scheidung

Eine schnelle und zügige Scheidung ist möglich, wenn sich die Beteiligten im Vorfeld – nach Möglichkeit einvernehmlich – auf die Klärung sämtlicher Trennungsfolgen verständigt haben. 

Häufig wird der Scheidungsausspruch dadurch verhindert, dass zusätzlich zu der Scheidung weitere Folgesachen auf Zahlung von Zugewinn oder von nachehelichem Unterhalt in den Verbund eingebracht werden. Dies geschieht durch einen gesonderten Antrag, der bei Gericht einzureichen ist. Ein solcher Antrag kann bis zu zwei Wochen vor Anberaumung des Scheidungstermins gestellt werden. Wird ein solcher Verbundantrag gestellt, so kann das Gericht über die Scheidung erst dann entscheiden, wenn auch über die Folgesachen verhandelt wurde und diese entscheidungsreif sind. Dies kann dazu führen, dass sich der Ausspruch der Scheidung extrem verzögert. In Extremfällen kann das Scheidungsverfahren dann mehrere Jahre dauern.

Nur ausnahmsweise kann eine Abtrennung einer Folgesache nach § 140 FamFG erfolgen. Dies nur dann, wenn es andernfalls zu einer außergewöhnlichen Verzögerung des Scheidungsausspruchs kommen würde. Die Praxis zeigt, dass Gerichte oftmals nicht dazu bereit sind, einem Antrag auf Abtrennung zu entsprechen.

Neben der zeitlichen Komponente führen Streitigkeiten um Folgesachen zu erheblichen Mehrkosten, so dass im Rahmen eines zielorientierten Scheidungsmanagements schon zu Beginn der Trennung versucht werden sollte, die Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung zu schaffen. Wir loten gemeinsam mit Ihnen aus, welche Möglichkeiten einer kooperativen Einigung bestehen. Um die Kosten einer Scheidung so gering wie möglich zu halten, bieten wir an, mit Ihrem in Trennung lebenden Ehegatten ein gemeinsames Sondierungsgespräch in unserer Fachkanzlei für das Scheidungsrecht in Siegen zu führen. Dies führt in den überwiegenden Fällen zu konstruktiven Lösungen, die in jedem Fall angestrebt werden sollte.

Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir eine allumfassende Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung, die im Anschluss der notariellen Bestätigung bedarf. So legen Sie den Grundstein für eine zügige,  komplikationslose und kostengünstige Scheidung mit nur einem Anwalt.  

Scheidung oder nur Trennung?

Nach einjähriger Trennung kann grundsätzlich das Scheidungsverfahren eingeleitet werden. Oftmals stellt sich die Frage, ob nach Ablauf des Trennungsjahres tatsächlich die Scheidung beantragt werden soll oder ob die Eheleute auf dem Papier weiterhin verheiratet bleiben wollen, aber ansonsten getrennte Wege gehen. Wir sind für klare Regelungen.

Ist das Trennungsjahr abgelaufen und besteht keine Hoffnung auf Fortsetzung der Ehe oder auf einen Versöhnungsversuch, so sollte im Regelfall über die Beantragung der Scheidung nachgedacht werden. Zumindest immer dann, wenn einer der Ehegatten über weitaus höhere Einkünfte verfügt. Dann ist es zur Meidung unwiderruflicher Nachteile bei der Rente und möglicherweise auch im Zugewinn geboten, nach Ablauf des Trennungsjahres unverzüglich die Scheidung zu beantragen. Auch bei gleich hohem Einkommen der Ehegatten gibt es zumeist keinen Grund, den Scheidungsantrag nicht zu stellen. Zudem kann die Scheidung bedenkenlos beantragt werden, wenn im Vorfeld sämtliche Trennungs- und Scheidungsfolgen abschließend notariell geklärt wurden.

Nur im Ausnahmefall kann sich die Notwendigkeit ergeben, von einem Scheidungsantrag Abstand zu nehmen. Beispielsweise dann, wenn einer der Ehegatten schwer erkrankt ist (Erhalt von Witwenrente, Erbansprüche) oder der eigene Krankenversicherungsschutz nicht gewährleistet ist. Bis zur Rechtskraft der Scheidung ist der nicht erwerbstätige bzw. nicht sozialversicherungspflichtig tätige Ehegatte weiterhin in der Familienversicherung kostenlos mit krankenversichert. Zudem profitiert der wirtschaftlich schwächer aufgestellte Ehegatte bis zur Einreichung des Scheidungsantrages weiterhin an den Rentenanwartschaften des anderen Partners, so dass dies ein gewichtiger Grund sein könnte, die Scheidung nicht in Angriff zu nehmen. Dies auch unter dem Gesichtspunkt des Trennungsunterhaltes, der bis zur Rechtskraft der Scheidung zu zahlen ist.

Eine generelle, pauschale Aussage ist nicht möglich. Jeder Fall ist anders und bedarf einer eigenen Betrachtung. Nutzen Sie die Möglichkeit der Beratung durch unsere Kanzlei für das Familienrecht in Siegen zum Festpreis. Nach Aufbereitung der Sachlage besprechen wir mit Ihnen gemeinsam das für und wider eines Scheidungsantrages.

Ich bin für Sie da

Tel: 02 71 – 5 60 55

 Kompetent            Erfahren            Qualitativ



Für Familien-/Scheidungsrecht ist die Kanzlei Baranowski ausdrücklich zu empfehlen. Die Kanzlei überzeugt durch Kompetenz, Freundlichkeit, Humor und Aufgeschlossenheit. Herr RA Baranowski setzt sich mit einem sehr gutem Fachwissen, seiner sachlichen, ehrlichen Art und mit seiner stets kompetenten Beratung für seine Mandanten ein. Die Prozessverfahren wurden aufgrund einer erstklassigen Strategie erfolgreich für mich beendet.

Vielen Dank für die ausgezeichnete Beratung und humorvolle Begleitung durch dieses Verfahren. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen.

Stephanie S. | provenexpert.com

In einer für mich belastenden Ausnahmesituation tat es gut, die ganze Angelegenheit an die Kanzlei Baranowski zu übergeben, die die ganze Sache zu meiner vollsten Zufriedenheit für mich geklärt hat. Sehr viel Aufregung, Unsicherheit und Sorgen wurden somit von mir genommen. Sehr positiv empfand ich die prompte Beantwortung sämtlicher E-Mails und Fragen...manchmal auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Ich würde die Kanzlei jederzeit wieder in Anspruch nehmen.

Britta B. | provenexpert.com

Zum Glück hat man(n) nicht so häufig mit Scheidungen zu tun. Wenn es aber dann doch irgendwann einmal der Fall ist, dann braucht man alle Hilfe dieser Welt auf einmal und sofort. Egal ob aktuell Scheidung oder früher Verkehrsrecht, hier würde ich extremst gut betreut und das zu jedem Wochentag und zu jeder Uhrzeit.

Wer einmal eine Scheidung erlebt hat, weiß dies vermutlich mehr als zu schätzen. Frank Baranowski und sein Team kann ich bedingungslos empfehlen.

J. N. | anwalt.de

Herr Baranowski hat mich in einer für mich sehr persönlich anstrengenden Situation hinsichtlich des Straßenverkehrsrechtes sofort sehr kompetent und vorausschauend beraten. Die Fachkanzlei hat umgehend alle notwendigen Schritte eingeleitet und mich immer zeitnah über den aktuellen Sachstand informiert. Das Ergebnis ist mehr als positiv. Die Abrechnung dieser Angelegenheit war absolut moderat. Herr Baranowski hat mich wie ein Freund, immer ehrlich und fair beraten. Die Fachkanzlei Baranowski ist überaus empfehlenswert. Jederzeit und immer wieder kann ich diese Kanzlei nur allerbestens empfehlen. Vielen Dank für die wunderbare Unterstützung!

A. G. | anwalt.de

Die Fachkanzlei Baranowski trägt zurecht die Bezeichnung einer Fachkanzlei für Familienrecht und Straßenverkehrsrecht. Ich wurde in beiden Bereichen sehr erfolgreich vertreten. Trotz eines über mehrere Jahre langen Prozesses wurde ich immer ausnahmslos von der kompletten Kanzlei einschließlich den Mitarbeiterinnen zuvorkommend verbindlich und sehr nett behandelt. Von mir gewünschte telef. Rückrufwünsche wurden immer erfüllt. Ständig auftretende Fragen zu den Rechtsthemen wurden von Herrn Baranowski immer kompetent, verständlich und schnellstmöglich beantwortet. Der Informationsaustausch, auch der dazugehörende Schriftverkehr vom Gericht, erfolgte von der Fachkanzlei Baranowski immer exzellent. Es wurde außerdem immer über alle Kosten- und Risikofaktoren bzw. Erfolgsaussichten gesprochen....

André G. | google

Absolut empfehlenswerte Kanzlei! Top Beratung und sehr offene, menschliche und kompetente Mitarbeiter. Klare Empfehlung! Herr Baranowski und sein Team haben mir sehr geholfen und oftmals mehr geleistet als notwendig, selbst zu unmenschlichen Uhrzeiten.

Rene R. | google

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht Siegen
Scheidungsanwalt Siegen

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