Baranowski und Kollegen Siegen

Zu schnell gefahren und erwischt?

Wir helfen Ihnen weiter, wenn es um die Abwehr Ihres Bußgeldbescheids wegen Geschwindigkeitüberschreitung geht.

Zu schnell gefahren und erwischt?

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Zu schnell gefahren und geblitzt, was nun?

Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung erfolgreich abwehren

Jeder von uns kennt die Situation. Man ist in Eile oder abgelenkt und achtet nicht so genau auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit und es blitzt. Aber nicht in jedem Fall muss das Konsequenzen haben. Denn viele Messungen sind fehlerhaft und nicht zu verwerten. Auch wenn Sie zu schnell gefahren sind, lassen sich Bußgeld, Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot in vielen Fällen erfolgreich abwenden. Statistiken von Verkehrsexperten belegen, dass von 15.000 Bußgeldbescheiden etwa 8 % unzulässig falsch und weitere 25 % in ihrer Beweisführung zumindest mangelhaft waren. Das sind mehr als ein Drittel aller Bescheide.

Ablauf Verwaltungsverfahren bei Geschwindigkeitsverstoß

Wurden Sie geblitzt, erhalten Sie von der Verwaltungsbehörde zunächst einen Anhörungsbogen, in dem Sie sich zu dem Vorwurf äußern können, aber nicht zwingend müssen. In der Folge kann ein Bußgeldbescheid ergehen, gegen den der Betroffene schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde Einspruch einlegen kann. Dieser muss binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen. Diese Frist ist zwingend einzuhalten, da andernfalls der Bußgeldbescheid bestandskräftig wird und dann nicht mehr angegriffen werden kann.

Bußgeld mit Anwalt für Verkehrsrecht abwehren

Als Laie ist es oftmals schwierig, erfolgreich gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen. Um der Behörde erfolgreich Paroli bieten zu können, ist anwaltliche Hilfe angeraten. Ein verkehrsrechtlich versierter Anwalt sollte nach Möglichkeit schon frühzeitig, am besten nach Zugang des Anhörungsbogens, aufgesucht werden. Er hat die Möglichkeit, sich die Bußgeldakte anzufordern und kann so prüfen, ob die Geschwindigkeitsmessung selbst oder der Bußgeldbescheid unter formellen Gesichtspunkten angreifbar ist. Denn Fehler bei der Geschwindigkeitsmessung passieren regelmäßig.

Messfehler erkennen und so Bußgeld abwehren

Radar- und Lasergeräte sind besonders anfällig für technische Unstimmigkeiten, die zu verfälschten Werten führen können. Für jedes Gerät gelten besondere Vorgaben für eine korrekte Geschwindigkeitsmessung, die oftmals missachtet werden. Eines der am häufigsten angewandten Messverfahren bei der Überprüfung der Geschwindigkeit im Straßenverkehr ist die Radarmessung, beispielsweise mit dem Multanova VR 6F. Das Gerät kann sowohl innerhalb eines Fahrzeugs als auch am Straßenrand auf einem Stativ eingesetzt werden.

Die Geschwindigkeitsmessung ist nur dann verwertbar, wenn der Radarstrahl in einem rechten Winkel auf das Fahrzeug auftrifft. Messfehler sind dann möglich, wenn sich das gemessene Fahrzeug zum Zeitpunkt der Messung in einem Spurwechsel befand – z. B. beim Aus- und Einscheren nach einem Überholmanöver – oder das Messgerät nicht parallel zur Fahrbahn oder an einer stark gekrümmten Kurve aufgestellt wurde. Auch müssen Aufstellhöhe und Abstand zur Fahrbahn der Bedienungsanleitung entsprechen.

Standarisierte Messverfahren und Einwendungen dagegen

Die Rechtsprechung hat mittlerweile nahezu alle gängigen Geschwindigkeitsmessgeräte als standardisiertes Messverfahren anerkannt. Der pauschale Einwand, die Messung könne nicht stimmen, ist daher unzureichend. Vielmehr ist es erforderlich, dass die Messung von einem hierauf spezialisierten Anwalt detailliert überprüft wird. Oftmals geht das auch nur unter Hinzuziehung eines Sachverständigen. Die Kosten dafür werden in der Regel von den Rechtsschutzversicherern übernommen.

Einspruch gegen Bußgeldbescheid und gerichtliche Prüfung

Ist die Verwaltungsbehörde im Einspruchsverfahren nicht dazu bereit, den Bußgeldbescheid zurückzunehmen, so übersendet sie die Akte über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht. Bevor sich der Richter mit dem Fall beschäftigt, kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen oder weitere Ermittlungen anstellen. In der Regel kommt es aber zu einer Gerichtsverhandlung.

Im Termin ist der Richter davon zu überzeugen, dass dem Bußgeldbescheid eine fehlerhafte Messung zu Grunde liegt. Gelingt es, zumindest ernsthafte Zweifel an der Statthaftigkeit der Messung hervorzurufen, wird das Bußgeldverfahren in aller Regel eingestellt. Lässt sich ein Fehler – etwa durch einen Sachverständigen – beweisen, ist der Betroffenen freizusprechen.

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J. N. | anwalt.de

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A. G. | anwalt.de

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André G. | google

Absolut empfehlenswerte Kanzlei! Top Beratung und sehr offene, menschliche und kompetente Mitarbeiter. Klare Empfehlung! Herr Baranowski und sein Team haben mir sehr geholfen und oftmals mehr geleistet als notwendig, selbst zu unmenschlichen Uhrzeiten.

Rene R. | google

Rechtsanwalt
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Scheidungsanwalt Siegen

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